Mieterin muss Schloss-Austausch bezahlen

Nach einem aktuellen Urteil kann es für Mieter richtig teuer werden, wenn sie den Wohnungsschlüssel verlieren und einen Missbrauch nicht
ausschließen können.

Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert, dem droht einiges Ungemach. Denn mit dem Nachmachen des Schlüssels ist es nicht unbedingt getan.

Vermieter dürfen das Geld für den Einbau einer neuen Schließanlage verlangen, wenn der Mieter den Verlust verantworten muss und ein
Missbrauch nicht ausgeschlossen ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts
Hamburg (Az.: 43b C 228/07).